Der Skandal in Zahlen

Versicherungsfremde Leistungen im Kurzüberblick

 

Der staatliche Rentenklau hat gigantische Ausmaße angenommen:

  • über 140 Milliarden innerhalb von 10 Jahren!
  • 320 Milliarden seit 2000
  • 570 Milliarden seit der Wiedervereinigung 1990

Alles Ausgaben, die eigentlich von allen zu bezahlen wären - stattdessen wurden sie allein nur aus der Rentenkasse der gesetzlich Versicherten entwendet!



Dafür wurde das Geld aus der Rentenkasse zweckentfremdet:

 

Sogenannte Mütterrente: Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden erhalten ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Bei Grundsicherung wird der Betrag um die Mütterrente gekürzt, sodass Teile der Grundsicherung aus Rentenbeiträgen finanziert werden. Für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe werden bis 2017 ca. 34 Milliarden Euro Beitragsgelder der Rentenbeitragszahler verwendet. (Beschluss Bundestag vom 23.5.2014)


Nachzahlung der Renten jüdischer Arbeiter in Ghettos, rückwirkend ab 1. Juli 1997 (Beschluss Bundestag vom 5.6.2014)

 

Frauen die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind und dort für ihre Kindererziehungszeiten keine vergleichbaren Leistungen wie in der Rentenversicherung beziehen, können ohne Mitgliedschaft und Beiträge entsprechenden Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen. (Urteil Bundessozialgerichts vom 31.01.2008, B 13 R 64/06 R).
 
Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges vom 20.6.2002.
 
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politisch Verfolgter im Beitrittsgebiet (BerRehaG) mit rentenrechtlichen Anrechnungszeiten vom 1.7.1997.
 
2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung politisch Verfolgter, u. a. in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.1994.
 
Gesetz über die Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet vom 22.4.1992.
 
Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschließlich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme, in die gesetzliche Rentenversicherung. Die DDR-Vermögenswerte, aus denen bis dahin die DDR-Renten bezahlt wurden, wurden vom Bundesfinanzminister übernommen. Dagegen muss die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich für die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Mitarbeiter der Regierung und Ministerien, aller Behörden, der Volkspolizei, der Nationalen Volksarmee, der Staatssicherheit, der Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr bezahlen, die aber aufgrund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme vergleichsweise hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen. Im gleichen Maße, wie sich die Kriegsfolgelasten im Laufe der Zeit verringert haben, sind andere versicherungsfremde Leistungen dazu gekommen: Leistungen die zu zahlen der Gesetzgeber im Laufe der Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen hat (1990).
 
Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung vom 9.10.1975 (bis 1990) Jeder Pole, der in der BRD einen Wohnsitz anmeldet, wird rentenrechtlich so behandelt wie ein Deutscher.
 
Die Angestelltenversicherung haftet für die Defizite der Arbeiterentenversicherung. Bis einschließlich 2002 hat die Angestelltenversicherung insgesamt etwa 195 Milliarden DM an Liquiditätshilfen überwiesen (1974).
 
Deutsch-Israelisches Abkommen zur Sozialversicherung vom 17.12.1973. Israelis bekommen dadurch das Recht, sich extrem günstig und rückwirkend ab 1957, in die deutsche Rentenversicherung einzukaufen.
 
Gesetz über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrecht in der Sozialversicherung vom 22.12.1970.
 
Einführung des reinen Umlageverfahrens (1969)
 
Rentenreformgesetz: Übergang von der bis dahin kapitalgedeckten Rentenversicherung zur umlagefinanzierten Rentenversicherung (sogenannter Generationenvertrag) mit zusätzlicher Rücklagenbildung aus Beitragsüberschüssen (1957).
 
Auslagerung von Haushaltsleistungen der Allgemeinheit der Steuerzahler per Gesetz, in die Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen. Abschöpfung der Überschüsse der Rentenversicherungsträger durch sukzessive Kürzung des Bundeszuschusses für diese versicherungsfremden Leistungen von ca. 32 % auf unter 20 % bis 1969. Damit entstand eine permanente Unterdeckung der Erstattungsbeträge (Steuergelder) die nach VDR immer in der Größenordnung von einem Drittel der Rentenausgaben lagen (1957).
 


Seit 1957 haben die Beitragszahler mit ihren Rentenbeiträgen zwei komplette Bundeshaushalte finanziert. Das Zauberwort der Politik heißt "versicherungsfremde Leistungen". Der miese Trick: Per Gesetz werden gesamtgesellschaftliche Leistungen, die eigentlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssten, einfach an die Rentenkasse übertragen. Zum Ausgleich überweist der Staat an die Rentenkasse einen Bundeszuschuss, der jedoch die tatsächlich anfallenden Kosten in noch keinem Jahr auch nur annähernd abgedeckt hat. So kommt es grundsätzlich zu einem negativen Transfer aus der Rentenkasse in den Staatshaushalt, den alleine die Beitragszahler der Rentenversicherung finanzieren. Bisher insgesamt 750 Milliarden!

Details siehe "Teufel-Tabelle".



Anmerkung: Die genannten Zahlen sind keine Erfindung, sondern können von jedem von uns recherchiert und überprüft werden. Auch von Dir! Das ist bloß nicht ganz so einfach, weil die Politiker diese  – für sie ziemlich unbequemen Daten –  nicht regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich machen. Stattdessen müssen sie mit viel Aufwand aus zahlreichen Quellen zusammengesucht werden – aber auch dahinter steckt offenbar System.

 

 

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