Ablenkung von den wirklichen Tatsachen: Darum funktionieren die Lügen unserer Politiker und Medien. Leider!

Alle Diskussionen über private Altersvorsorge, Anhebung des Rentenalters (jetzt ist schon 71 im Gespräch), langfristige Absenkung der Renten bis auf Hartz IV – all das ist überflüssig, wenn die Lasten gleichmäßig und gerecht verteilt wären. Anstatt aber für eine Angleichung der viel höheren Beamtenpensionen sowie der niedrigeren Arbeiter- und Angestelltenrenten zu sorgen, haben Politiker und Richter diesen Unterschied noch dramatisch vergrößert. Denn eine durchschnittlich fast doppelt so gute Altersversorgung von Beamten, Politikern und Richtern fällt nicht plötzlich vom Himmel, sondern ist politisch ganz bewusst so gewollt und herbeigeführt. Ebenso übrigens wie zahlreiche schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz, die damit einhergehen.

 

Nachfolgend ein (unvollständiger) Überblick über den Sachverhalt. Wer sich im Detail informieren möchte, dem empfehlen wir Altersarmut-per-Gesetz.de, Rentenbesteuerung-2005.de, IgA-org.de, Rentenreform-Alternative.de.

 

Zweckfremde Entnahmen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen

Seit vielen Jahren bedient sich der Staat unverfroren vor allem bei der gesetzlichen Rentenkasse, um daraus Geld für "versicherungsfremde Ausgaben" zu entwenden. Obwohl diese Ausgaben von allen (auch Beamten, Selbständigen und Politikern) zu tragen wären, zahlen sie faktisch nur die gesetzlich Versicherten (z.B. Transferleistungen in den neuen Bundesländern, Mütterrente für Beamte und Selbständige, Renten für Aussiedler und viele viele mehr...). Der sogenannte Bundeszuschuss, der diese zweckfremden Entnahmen eigentlich ausgleichen soll, war jedoch in allen Jahren immer viel zu niedrig (2005 waren es z.B.

65 Milliarden zu wenig!). Schon das allein ist aber nichts anderes als ein gigantischer Rentenklau! Doch damit nicht genug.

 

Unfassbare Fehler des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) bei der Besteuerung von Renten und Pensionen

2002 entschied das BVerfG (2 BvL 17/99), dass Beamte gegenüber Rentnern angeblich steuerlich benachteiligt seien. Bei der Berechnung wurden jedoch vollkommen falsche Werte verwendet – einerseits unrealistisch niedrige Beamten-Pensionen, andererseits so hohe Renten von Angestellten und Arbeitern, die tatsächlich gar nicht möglich sind. Die Fehler des BVerG sind haarsträubend!

 

So wurde z.B. vollkommen vernachlässigt, dass Beamte statt der angenommenen Niedrig-Pension immer eine viel höhere Mindestversorgung erhalten. Gleichzeitig wurde aber bei Angestellten und Arbeitern fälschlich unterstellt, sie würden über einen unrealistisch langen Zeitraum immer Höchstbeiträge einzahlen – was ebenfalls total utopisch ist. Außerdem wurden wesentliche Daten des Statistischen Bundesamtes einfach ignoriert. Wenn jedoch Angestellte und Arbeiter sowie Beamte so ungleich behandelt werden, liegt zweifelsfrei ein schwerwiegender Verstoß gegen das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1) vor.

 


Das BVerG unterstellte bei der Besteuerung, dass der Rentenanstieg (Steigerung der sogenannten Eckrente) angeblich auf der Steigerung des Bundeszuschusses beruht. Tatsächlich bediente sich der Staat jedoch an der Rentenkasse durch zweckfremde Entnahmen, ohne diese wieder auszugleichen. Die Rentensteigerung ist also einzig die Folge von höheren Rentenversicherungsbeiträgen.

 

Und schließlich beging das BVerfG auch unfassbare Berechnungsfehler zu Ungunsten von Angestellten und Arbeitern bei der Vorsorgepauschale als Basis für die Rentenbesteuerung. So wurde z.B. ignoriert, dass Beamte lange Zeit auch steuerlich massiv von der Vorsorgepauschale profitierten, obwohl sie gar keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlten.

 

Es fällt schwer zu glauben, dass so viele offensichtliche Fehler unbeabsichtigt erfolgten.

 

 

Unfassbare Fehler der Sachverständigenkommission

Aufbauend auf dem Urteil des BVerG ermittelte die Sachverständigen-kommission die Grundlagen für das Alterseinkünftegesetz. Aufgrund der drastischen Fehler ist der Name dieser Kommission nur ein ganz mieser Witz. Denn auch die Kommission ging bei Angestellten und Arbeitern wieder von vollkommen unrealistisch langen Beitragzeiträumen und ausschließlich Höchstbeiträgen aus.

 

Wenn man aber nur Spitzenwerte als Durchschnitt ansetzt, dann weiß eigentlich jeder, dass kein richtiges Ergebnis herauskommen kann. Offensichtlich jeder, nur nicht diese Kommission.

Hinzu kamen fehlerhafte Steuerannahmen und weitere falsche Berechnungen und Annahmen hinsichtlich Doppelbesteuerung, Vorsorgepauschale, Progressions- und Grundpreis-Nachteil, die hier zu sehr ins Detail gehen würden (näheres siehe: Altersarmut-per-Gesetz.de).

 

 


Das Alterseinkünftegesetz – die Summe aller vorherigen Fehler

Aus dem massiv fehlerhaften Urteil des BverfG und den falschen Berechnungen der "Sachverständigenkommission" resultiert nun das Alterseinkünftegesetz von 2005. Minus mal Minus ergibt in diesem Fall leider nicht Plus. Im Gegenteil! Jetzt wurde der ganze Unsinn noch in ein Gesetz gemeißelt, welches Angestellte, Arbeiter und Rentner finanziell ausbaden müssen. Und zwar dauerhaft. Die Ausplünderung der Bürger war nun auch gesetzlich legitimiert. Einerseits sind die dortigen Regelungen zu den Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Rentenbesteuerung inkl. (verbotener) Doppelbesteuerung, absetzbaren Höchstbeträgen usw. insgesamt unfassbar falsch und extrem nachteilig für die meisten Bürger. Andererseits sind die Regelungen aber leider auch so kompliziert, dass sie kaum jemand in Frage stellt. Hinzu kommen weitere fehlerhafte Gesetze und Regelungen, wie z.B. das Gesundheits-modernisierungsgesetz (GMG), das unter anderem Betriebsrenten bzw. Direktversicherungen doppelt besteuert bzw. doppelt mit Beitragsabgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Alles aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen.

 

Noch mehr

Ist es da ein Wunder, wenn die Beamtenpensionen mittlerweile so sehr viel höher sind als die Renten? Nein, weil die zuständigen Politiker dafür auch unverfroren Gesetze erlassen haben, die sogar offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen (gegen den Gleichheitsgrundsatz, gegen den Vertrauensschutz und das Verbot für rückwirkende Gesetzesänderungen z.B. bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten usw.).

 

Und wenn doch jemand dagegen klagt? Dann wird die Klage spätestens auf höchstrichterlicher Ebene (Bundesverfassungsgericht) abgeschmettert mit fadenscheinigen und nicht-nachvollziehbaren Begründungen wie "angeblich nicht zulässig". Ja, so simpel geht das: Wenn ein unbequemes Urteil droht, dann unterdrückt die Justiz einfach das Verfahren dafür. Toll, oder?

 



 

So funktioniert der Betrug an der Bevölkerung

 

Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben. Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.

 

Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.

 

Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen insgesamt rund 700 Mrd. Euro auf diese Weise zweckentfremdet. Es besteht ein Schattenhaushalt, der ausschließlich von Versichertenbeiträgen finanziert wird.

 

Politiker, Selbständige und Beamte beteiligen sich nicht, obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt.

 

Versicherungsfremde Leistungen gibt es auch in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der nicht durch Bundesmittel finanzierte Anteil beläuft sich in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung insgesamt jährlich auf 65 Mrd. Euro. Das ist praktisch eine Sondersteuer, im wesentlichen nur für Arbeitnehmer und Rentner.

 

Der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung könnte um mehr als acht Prozentpunkte gesenkt werden, wenn alle diese versicherungsfremden Leistungen sachgerecht aus Steuermitteln finanziert würden.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen seit 1981 deutlich gemacht, dass für die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zu anderen Altersvorsorgesystemen (Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3) und der Eigentumsschutz für gezahlte Beiträge (Artikel 14) des Grundgesetzes nicht gelten.

 

Nach 1945 haben die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen, für die selbstverständlich die Regeln des Rechtsstaats und des Grundgesetzes gelten. Gleichzeitig haben sie die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner erhoben.

 

Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstverständlichkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben und auch durchsetzen, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.

 

Quelle: ADG-eV.de (Stand 2/2017)


Sag's weiter:

Fakt ist:

Wer die Kassen der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung so massiv durch zweckfremde Ausgaben plündert (allein 2005 waren es unglaubliche 65 Milliarden!),

wer verfassungswidrige Gesetze erlässt und in seiner politischen oder richterlichen Funktion nichts gegen dieses Unrecht unternimmt,

der muss sich den Vorwurf gefallen lassen: Betrug am eigenen Volk.

 

Wohlgemerkt: der normale Beamte z.B. bei Polizei, Feuerwehr, Behörde usw. ist zwar Nutznießer, aber nicht Verusacher. Die meisten von ihnen dürften dieses gravierende Unrecht ebenfalls ablehnen. Schuldig sind hier die Politiker der Regierungsparteien, in stiller Eintracht mit Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Bundesfinanzhof (BFH), Sachverständigenkommission. Ebenso ist davon auszugehen, dass die Finanzlobby das ganze System maßgeblich unterstützt: Banken und Versicherungen verdienen schließlich unfassbare Summen mit den "notwendigen" Produkten zur Altersvorsorge (Riesterrente, Rüruprente, Zusatz-Rentenversicherungen aller Art usw.).

 

Hier werden die Heuchler genannt: Politik, Justiz, Medien, Gewerkschaften, VdK, SoVD: Klicke hier!

 

 

Der Skandal in Zahlen - wie die Bürger um mehr als 750 Milliarden betrogen wurden: Klicke hier!

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